Die Preise für ärztliche Leistungen sind seit dem Jahr 2013 im Krankenhausbereich doppelt so stark angestiegen wie in den Arztpraxen. […] Durch die Meistbegünstigungsklausel sollen insbesondere die Personalkosten in den Krankenhäusern finanziert werden, die etwa 66 Prozent ausmachen. […] In den Arztpraxen liegt der Personalkostenanteil mit 75 Prozent höher als in den Krankenhäusern. [..]

Im Vergleich zu den Krankenhäusern ist dies einseitig und eine nicht nachvollziehbare Benachteiligung der Vertragsärzte – Dr. Dominik von Stillfried (Zi-Geschäftsführer) können wir da nur zustimmen!

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